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Konzeption

Meine Konzeption zum Download:

Inhaltsverzeichnis

 


1. Wer bin ich?

2. Rahmenbedingungen meiner Tagespflegestelle
     1. Lage
     2. Räumlichkeiten
     3. Außenbereich
     4. Zielgruppe
     5. Betreuungszeiten
     6. Kleidung & Hygiene
     7. Mahlzeiten
     8. Urlaub & Krankheit 
     9. Kosten

3. Ziel der pädagogischen Arbeit

4. Eingewöhnung

5. Tagesablauf

6. Zusammenarbeit mit Eltern 

7. Zusammenarbeit mit dem Jugendamt

8. Aus- und Weiterbildung

9. Rechtliches
     1. Impfschutz
     2. Betreuungsvertrag

10.  Kinderschutz, Kinderrechte und Kinderschutzauftrag

11.    Schlusswort

 


1. Wer bin ich?


Mein Name ist Doreen Bauerfeind. Ich wurde 1983 in Halle an der Saale geboren und bin in Sachsen aufgewachsen. Seit 2016 lebe ich mit meinem Schweizer Partner, mit dem ich seit Oktober 2022 verheiratet bin, im Landkreis Waldshut. 
Seit 2024 leben wir mit unseren Kindern Emilia (geb. 2016) und Linnea (geb. 08/2023) in unserem Haus in Bonndorf-Dillendorf. Hier haben wir genug Platz, um mir meinen Wunsch zu erfüllen, als Tagesmutter zu arbeiten. Meine große Tochter Kiara (geb. 2003) ist auf eigenen Wunsch hin in Blumegg geblieben, weil sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen wollte. 

Ich bin eine ruhige, gelassene und einfühlsame Person und habe gerne Kinder um mich herum. Kinder aufwachsen zu sehen und sie dabei liebevoll zu unterstützen und zu begleiten bereitet mir große Freude.

 


2. Rahmenbedingung meiner Tagespflegestelle

 

2.1 Lage

Meine Kindertagespflege liegt in Dillendorf, einem kleinen Ortsteil von Bonndorf mit ca. 250 Einwohnern. Wir haben zwar keinen Garten,      aber der 2022 eröffnete Spielplatz ist keine 300 Meter entfernt und kurz dahinter beginnt ein kleiner Wald.

2.2 Räumlichkeiten

Im Erdgeschoss findet sich der große Eingangsbereich, der neben Garderobe und kleiner Sitzgelegenheit auch genug Platz zum Abstellen von privaten Kinderwägen, Dreirädern und Ähnlichem bietet.
Die Treppe hinauf gelangt man in den Wohnbereich: ein sehr großes Wohnzimmer, in dem neben der Sitzecke noch knapp 20 m² Spielbereich für die Kinder zur Verfügung steht. Eine Sitzgruppe zum Malen und Basteln, Bau- und Spielecken, Klettermöglichkeiten und Ruhezonen finden hier Platz. In der geräumigen Küche gibt es genug Platz zum gemeinsamen Zubereiten und Essen. Von hier gelangt man auch auf die kleine, schattige Terrasse, auf der ein kleiner Sandkasten und an warmen Sommertagen eine Matschküche wartet.
Neben dem Badezimmer findet sich auf dieser Etage noch ein Ruheraum, in dem die Kinder Mittagsschlaf machen können. 

2.3 Außenbereich

Einen eigenen Außenbereich direkt ums Haus gibt es nicht, der Dorfspielplatz und die Natur, die unseren kleinen Ort umgibt, geben uns jedoch genug Möglichkeiten, die Welt draußen zu entdecken.


2.4 Zielgruppe

Meine Kernzielgruppe sind Mädchen und Jungen im Alter von 12 bis 36 Monaten. Aber auch jüngere oder ältere Kinder können bei Bedarf von mir betreut werden.
Bei mir sind Kinder und Eltern jeder Herkunft, Ethnie und Religion willkommen. Es findet keine religiöse Erziehung bei mir statt, wir feiern Ostern und Weihnachten, jedoch ohne religiösen Bezug. 

2.5 Betreuungszeiten

Die Betreuungszeiten sind regulär Montag bis Donnerstag zwischen 7:30 Uhr und 16:00 Uhr und Freitag von 7:30 bis 13:30 Uhr. In diesem Zeitraum kann ich je nach Altersstruktur 2 bis 4 Kinder gleichzeitig betreuen. 

2.6 Kleidung & Hygiene 

Im Eingangsbereich gibt es für jedes Kind einen Korb, in der sich immer Wechselkleidung und der Jahreszeit entsprechende Schutzkleidung (Sommermütze, Regenkleidung, etc.) befinden sollte.
Windeln, Feuchttücher und Pflegeprodukte (Wundschutzcreme, Gesichtspflege etc.) werden von den Eltern für ihr eigenes Kind mitgebracht. So gibt es keine Probleme mit Unverträglichkeiten, Lieblingsmarken und Vorlieben. 

2.7 Mahlzeiten

Das Essen wird von mir frisch, kindgerecht und nach Möglichkeit saisonal zubereitet. Die Mahlzeiten sind gesund und ausgewogen. Süßigkeiten gibt es nur zu besonderen Anlässen, wie Geburtstagen oder Festen. Zum Naschen gibt es z. B. süßes, saisonales Obst. Zum Trinken gibt es jederzeit Wasser und/oder ungesüßten Tee.
Sofern Alter der Kinder und Art des Essens es zulassen, können die Kinder bei der Vor- und Zubereitung des Essens helfen. Sonst können sie währenddessen in der Küche, aber außerhalb des Kochbereichs, spielen.
Über die Betreuungskosten sind Frühstück, Snacks und Getränke bereits abgedeckt. Mittagessen kostet extra (2,50 € unter 3 Jahren, 3,00 € ab 3 Jahren, 4,00 € ab 6 Jahren). In bestimmten Fällen, z. B. Bei Allergien oder bestimmten Diäten kann auch Mittagessen mitgegeben werden.


2.8    Urlaub und Krankheit

Ich nehme in meiner Tätigkeit als Tagesmutter 30 Tage Urlaub im Jahr. Die genauen Termine für das Folgejahr gebe ich spätestens im November bekannt. Während meiner Urlaubszeit fallen auch keine Betreuungskosten an.

Falls das Tageskind erkrankt und z.B. wegen Fieber, Erbrechen, Ansteckungsgefahr nicht in die Kindertagespflege kommen kann oder darf, muss ich darüber benachrichtigt werden. Das Kind darf erst wieder in die Betreuung kommen, wenn es ohne Medikamente 24 Stunden fieberfrei und 48 Stunden frei von Durchfall und Erbrechen war. 
Je Krankheitsfall müssen mir die ersten beiden Tage der Abwesenheit trotzdem vergütet werden. Für die Zahlungen an das Jugendamt gelten andere Regeln.

Sollte ich wegen Krankheit ausfallen, müssen die Eltern momentan leider noch selbst für eine Betreuung sorgen. Ich bin auf der Suche nach verlässlichen Krankheitsvertretungen in der Nähe, durch den Mangel an Betreuungsplätzen gestaltet sich dies jedoch sehr schwierig. 

2.9     Kosten

Die Betreuungskosten werden pro Kind und Stunde wie folgt berechnet:

Alter                       Stundensatz    
bis 12 Monate        10,00 €        
bis 36 Monate          9,00 €        
ab 3 Jahren               8,00 €        

Die Betreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen über das Jugendamt gefördert werden. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Jugendamt über Ihre Fördermöglichkeiten. 
 
Sollte es keine Förderung durch das Jugendamt geben, muss der volle Stundensatz selbst gezahlt werden.

 

 


3. Ziele der pädagogischen Arbeit

Kinder sind Entdecker und Forscher. Indem ich ein vertrauensvolles und liebevolles Verhältnis zu jedem Kind aufbaue, erschaffe ich einen geschützten Rahmen, in dem es seine Umgebung erkunden und erforschen kann. Auch die eigenen Grenzen können so spielerisch getestet und die kindliche Neugier ausgelebt werden. 
Jedes Kind ist einzigartig, deswegen gibt es bei mir oft unterschiedliche Angebote für die Kinder. So kann jedes Kind selbst auswählen, womit es sich gerade beschäftigen möchte. Diese Angebote umfassen u.a. die Bereiche Bewegung, Feinmotorik, Bücher/Sprache, Kreativität, Experimentieren, gesunde Ernährung. Aber auch Spielen und Interagieren in der Gruppe sind wichtig, z. B. beim Singen und musizieren, bei gemeinsamen Projekten (kochen, backen, Waldtipi bauen, gemeinsames Bild gestalten,...) oder bei Rollenspielen.
Ein weiteres Augenmerk meiner Arbeit liegt auf dem Kennen- und Schätzenlernen der Natur und einem behutsamen und achtsamen Umgang mit allen Lebensformen, die die Grundlage unseres Lebens bilden. Dazu gehören neben Spaziergängen und draußen toben, auch die bewusste Wahrnehmung von Jahreszeitenwechsel, Beobachtung von Flora und Fauna, das Spielen mit Erde, Matsch und „Waldfrüchten“ und das Erleben der Natur als Quell von Ruhe und Entspannung.
Auch fließen in meine pädagogische Arbeit Ansätze aus der Pikler-Pädagogik (vor allem beziehungsvolle Pflege, Bewegungsentwicklung und freies Spiel) und der Montessori-Pädagogik („Hilf mir, es selbst zu tun“) ein. 

Als Tagesmutter habe ich einen gesetzlich festgelegten Förderauftrag nach §22 SGB VIII, der die Betreuung, Erziehung und Bildung des Kindes umfasst. Aufgaben und Schwerpunkte der Betreuung hängen vom Alter und vom Entwicklungsstand des Kindes ab. Auch die Wünsche der Eltern werden bei der Betreuung bestmöglich berücksichtigt.

 


4. Eingewöhnung

Die Eingewöhnung bei anfangs noch fremden Menschen ist für jedes Kind eine große Herausforderung. Bindung ist ein emotionales „Band“, eine biologische Veranlagung, sich an Bezugspersonen zu binden, um das Überleben zu sichern. Ein Kind benötigt eine solche Bezugsperson in seiner Nähe, um sich sicher genug zu fühlen, seine Umgebung zu erforschen und sich unbekannten Situationen zu stellen. Auch kann ein Kind echten Trost nur bei einer Bezugsperson finden. Die Bezugsperson ist ein „sicherer Hafen“. Deswegen ist eine gute Eingewöhnung so wichtig, bei der das Kind von sich aus und in seinem Tempo eine Bindung zu mir als Tagesmutter aufbaut. 
Die Eingewöhnung läuft nach dem sogenannten Berliner Modell ab und dauert ca. 2 bis 4 Wochen:

Grundphase (1. bis  mind. 3. Tag)
Das Kind kommt mit einer Bezugsperson (idealerweise mit der Person, die es später auch in die Betreuung bringt) zu mir in die Tagespflege. Die Bezugsperson verhält sich passiv, ist aber jederzeit aufmerksam und Anlaufpunkt für das Kind. Das Kind wird zu Nichts gedrängt und kann selbst entscheiden, ob es beobachten, oder sich lösen und erkunden oder spielen möchte. Ich versuche in dieser Phase über Spielangebote Kontakt zum Kind aufzunehmen. In der Grundphase findet noch keinerlei Trennungsversuch statt. Nach etwa einer Stunde verlassen beide zusammen die Tagespflege wieder. 

Trennungsversuch (frühestens ab 4. Tag)
Wenn das Kind sich gut lösen kann und interessiert mitspielt, kann ein erster Trennungsversuch stattfinden. Die erste Trennung sollte keinesfalls direkt vor oder nach einem Wochenende oder Urlaub stattfinden. 
Die Bezugsperson verabschiedet sich und verlässt den Raum. Je nach Reaktion des Kindes kann diese erste Trennung länger oder kürzer dauern, sollte jedoch eine halbe Stunde nicht überschreiten.

Stabilisierungsphase 
Die Bezugsperson hält sich weitgehend heraus. Ich übernehme Stück für Stück die Versorgung (Wickeln, Füttern...) und Spielen. Die Trennungszeiten werden täglich ausgeweitet, sofern das Kind sich von mir gut beruhigen lässt und die Trennung gut verkraftet. 

Schlussphase
Die Bezugsperson bringt das Kind in die Kindertagespflege und verabschiedet sich, ist also nicht mehr vor Ort, bleibt jedoch jederzeit erreichbar, falls das Kind sich in in gewissen Situationen von mir noch nicht trösten lässt. So kann sich das Kind auch in schwierigen Situationen sicher fühlen.
Die Anwesenheitszeiten werden Stück für Stück verlängert, bis schließlich die vereinbarte Betreuungszeit erreicht ist. 

Woran merkt man, dass die Eingewöhnung abgeschlossen ist?
Das Kind kommt gern zu mir, erforscht neugierig seine Umgebung und hat eine gute Beziehung zu mir aufgebaut. Es kommt in schwierigen Situationen zu mir und lässt sich von mir trösten. Ich bin ein „sicherer Hafen“ für das Kind geworden. 

 


5. Tagesablauf

Ein typischer Tagesablauf bei uns könnte folgendermaßen aussehen:

7:30 – 8:30    Bringzeit, Begrüßung
9:00 – 9:30    gemeinsames Frühstück
9:30 – 10:00     freies Spielen
10:00 – 11:00    Anziehen, raus gehen (Spaziergang, Spielplatz, Wald...), zurückkommen, ausziehen ODER Angebote für Spielen und Lernen drinnen
11:00 – 12:00    Vor- und Zubereitung des Mittagessens, gemeinsames Essen 
12:00 – 14:00    bzw. nach Bedarf Mittagsschlaf/-ruhe
14:00 – Ende    freies Spiel oder Angebote je nach Wunsch der Kinder bis zur Abholung, Nachmittagssnack

 


6. Zusammenarbeit mit Eltern 

Für das Wohl des Kindes ist eine vertrauens- und respektvolle Zusammenarbeit zwischen den Eltern und mir unerlässlich. Ein kurzer Austausch über den Tag des Kindes „zwischen Tür und Angel“ ist dafür genau so wichtig, wie regelmäßige vertiefte Elterngespräche über den Entwicklungsstand des Kindes.

Als Kindertagespflegeperson unterliege ich der Schweigepflicht und darf keine Informationen aus der Tagespflege an Dritte weitergeben. Das Gleiche gilt auch für die Eltern der Tageskinder. Auch sie dürfen keine Informationen aus der Tagespflege über andere Tageskinder und deren Familien weitergeben. 

 


7. Zusammenarbeit mit dem Jugendamt

Genau wie die Eltern, habe auch ich einen Rechtsanspruch auf Beratung beim Jugendamt. Ich stehe dafür in regelmäßigem Kontakt mit meiner Fachberatung im Jugendamt Waldshut. Auch werden in regelmäßigen Abständen Hausbesuche bei mir durchgeführt. 

 


8. Aus- und Weiterbildung

Um als Tagesmutter arbeiten zu dürfen benötige ich eine Erlaubnis vom zuständigen Jugendamt. Diese wird nach einer Qualifizierung und einer Eignungsfeststellung erteilt, wenn man die erforderlichen Kriterien erfüllt.
Diese Erlaubnis wird für 5 Jahre erteilt.
Eine regelmäßige Weiterbildung ist für mich als Tagesmutter nicht nur selbstverständlich, sondern auch vorgeschrieben. So muss ich dem Jugendamt jedes Jahr 20 Stunden Fort- und Weiterbildung nachweisen. Allein für das Thema Kinderschutz weise ich mindestens 20 Stunden in 5 Jahren nach. Auch ein Erste-Hilfe-Kurs am Kind muss mindestens alle 5 Jahre nachgewiesen werden. 

9. Rechtliches

9.1   Impfschutz

Seit dem 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft. Dieses sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bei Eintritt in eine Kinderbetreuung oder in die Schule eine Impfung gegen Masern vorweisen müssen. 


9.2   Betreuungsvertrag

Wenn es zu einem Betreuungsverhältnis kommt, werden alle nötigen Daten und Bedingungen in einem Betreuungsvertrag zwischen den Erziehungsberechtigten und mir schriftlich festgehalten. Änderungen und Nebenabreden müssen ebenfalls schriftlich festgehalten werden. 

 


10. Kinderschutz, Kinderrechte und Kinderschutzauftrag

Kinder haben Rechte. Seit 1990 sind diese in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. In Deutschland ist die Kinderrechtskonvention seit 2010 verbindlich und gilt als Bundesgesetz.


Die 10 wichtigsten Kinderrechte lauten:

1. Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.
2. Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden. 
3. Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. 
4. Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein. 
5. Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. 
6. Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. 
7. Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten. 
8. Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden. 
9. Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden. 
10. Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können. 

 

Als Tagespflegeperson habe ich einen gesetzlichen Kinderschutzauftrag nach    § 8a SGB VIII. Nach diesem bin ich verpflichtet bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von mir betreuten Kindes eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen und dabei eine Insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzuzuziehen. Die Erziehungsberechtigten und das Kind sind in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen, sofern der Schutz des Kindes dadurch nicht in Frage gestellt wird.

 


11. Schlusswort

Wenn Sie Interesse an einem Betreuungsplatz haben, kontaktieren Sie mich gern telefonisch oder per Mail. Gern können wir so weitere Frage klären oder auch einen Besuchstermin vereinbaren. 
(Weitere Informationen können Sie auch auf meiner Website unter
www.frechefruechtchendillendorf.de finden, z.B. über freie oder frei werdende Betreuungsplätze.) 

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